Grundsteuerreform im Überblick

DWP Informations- und Beratungsangebot

Seit Mai 2022 erhalten alle Grundstückseigentümer bei Zusendung der Grundsteuerbescheide 2022 ein Informationsblatt der Kommunen zur Durchführung der Neubewertung ihres Grundbesitzes.

Wir möchten Ihnen hiermit weitergehende Informationen geben und Ihnen gleichzeitig anbieten, Sie bei der Abgabe der Feststellungserklärungen an das Finanzamt zu unterstützen.

Allgemeines zur Grundsteuerreform

In Deutschland müssen demnächst rund 35 Millionen Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden. Als Basis für die neuen Bewertungen werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt.

Für jedes Grundstück muss von den Eigentümer/-innen eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung - grundsätzlich in elektronischer Form - abgegeben werden. Anhand dieser Erklärung wird der Grundstückswert neu berechnet. Dies wird Eigentümer vor große Herausforderungen stellen.

 

Hintergrund der Grundsteuerreform

Schon seit Jahren wird die Berechnung der Grundsteuer kritisiert. Denn gleichartige Grundstücke werden unterschiedlich behandelt. Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 festgestellt, dass die jetzige Grundsteuer verfassungswidrig ist, weil sie gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1) verstößt.

 

Folgen der Grundsteuerreform

Zur ersten Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 muss deutschlandweit ab dem 01. Juli 2022 eine Bewertung der Grundstücke erfolgen.

Die Grundstückseigentümer werden von der Finanzbehörde zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte aufgefordert. Die Anwendung der Werte erfolgt ab dem 1. Januar 2025.

 

Parameter für die Neubewertung

Die Grundsteuer-Novelle ist im Bund verabschiedet worden. Beim Bundesmodell, welches voraussichtlich auch in NRW angewendet wird, ist Grundlage das Ertragswertverfahren:
In die Berechnung fließen Bodenrichtwert, Fläche der Immobilie, Nettokaltmiete und Alter des Hauses ein. Daraus wird von den Finanzämtern der Steuermessbetrag ermittelt, der mit dem individuell festgelegten Hebesatz der Gemeinden multipliziert wird.

DWP an Ihrer Seite

Sobald Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt Post erhalten und zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte aufgefordert werden oder anderweitig Beratungsbedarf entsteht, steht Ihnen Ihre DWP-Gruppe gerne zur Verfügung.

Wir haben für das Thema eine Task-Force eingerichtet, die sich speziell mit diesem Thema befasst und Ihnen mit Sach- und Umsetzungskompetenz zur Seite steht.

Wir stehen Ihnen – sei es nun für eine reine Auskunft in bewährter Schnelligkeit und Qualität oder zur Erstellung der Steuererklärung – zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Ralf Wagner

DWP - Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Graf- Recke Str. 231
D-40235 Düsseldorf

grundstuecksbewertung@dwp-gruppe.de
Telefon: +49 211 914380
Fax: +49 211 9143833