BAFA Unternehmensberatung

BAFA Unternehmensberatung in Zeiten von Corona

Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten.

Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellen.

Die Beratung nach dem neuen Modul muss sich auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen. KMU, die schon vorher in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren, können hier nicht gefördert werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an:

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)

Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

 

Fördergegenstand

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der allgemeinen Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

Antragstellung

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.

Die Antragstellung übernehmen wir für Sie bei Erteilung eines Beratungsauftrages.

 

Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses

Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen durch das BAFA. Sämtliche Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht bei der Leitstelle eingegangen sein und zum Zeitpunkt der Entscheidung durch die Bewilligungsbehörde alle gemäß dieser Rahmenrichtlinie geregelten Fördervoraussetzungen erfüllen.

Unsere Leistungen

  • Überprüfung der Antragsberechtigung
  • Durchführung des Antragsverfahrens (inkl. Erarbeitung einer verpflichtenden Uploaddatei „Corona betroffen“ in Zusammenarbeit mit Ihnen)
    • Darstellung der durch Corona hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Spezielle auf das Unternehmen maßgeschneiderte und gemeinsam mit Ihnen ausgewählte Beratungsleistung
    • Beispiele:
      • Digitalisierungsberatung inkl. Einführung von Prozessen u. Erstellung Verfahrensdokumentation zu Ersetzendem Scannen
      • Liquiditätsberatung
        • Kostensenkungen
        • Bearatung zu neuen Produktionen und Dienstleistungen
      • Erstellung eines Beratungsberichtes
      • Upload sämtlicher notwendiger Nachweise zur Zuschussgewährung
      • Ggf. fortlaufende weitere Beratungsleistungen

 

Ihre Vorteile

  • Sie erhalten eine konkrete betriebswirtschaftliche Beratungsleisung
  • Sie erhalten bei Vorliegen aller Fördervoraussetzunge einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Beratungsleistungen in Höhe von 4.000,- EURO
  • Prüfung der Fördervoraussetzungen und Antragstellung sowie die Folgeabwicklung der Zuschussauszahlungen werden von uns übernommen

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen sich unverbindlich beraten, ob bei Ihnen die Fördervoraussetzungen vorliegen!

Ihre Ansprechpartner

Dieter Dunkerbeck

DWP - Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Graf- Recke Str. 231
D-40235 Düsseldorf

duesseldorf@dwp-gruppe.de
Telefon: +49 211 914380
Fax: +49 211 9143833

Jochen König

DWP - Dunkerbeck, Wagner & Partner Düsseldorf GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Graf- Recke Str. 231
D-40235 Düsseldorf

duesseldorf@dwp-gruppe.de
Telefon: +49 211 914380
Fax: +49 211 9143833