Die Leistungen: Risikomanagement
Die in einem Geschäftsbetrieb liegenden Risiken interessieren aus den unterschiedlichsten Gründen. Zum einen haben Kapitalgesellschaften umfangreiche Berichtspflichten in Ihren Jahresabschlüssen. Neben den Berichtspflichten ist die Geschäftsleitung von Kapitalgesellschaften gesetzlich verpflichtet „… geeignete Maßnahmen zu treffen,insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“ (§ 91 AktG, KontraG). Entsprechendes wird analog auch für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gelten, soweit die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes beurteilt wird.
Nebenden gesetzlichen Verpflichtungen zur Berichterstattung und zur Einrichtung eines RMS, wird die Beurteilungdes Unternehmens (Rating) auch durchdas Vorliegen eines funktionsfähigen RMS beeinflusst.
Risikenzu kennen und zu beherrschen kann gerade bei kleinen und mittleren Unternehmenvon existentieller Bedeutung sein.
Nutzen eines Risikomanagementsystems
- Durch die Einrichtung eines RMS erfüllen Sie die gesetzlichen Verpflichtungen der Geschäftsleitung von Kapitalgesellschaften sowie die Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes.
- Durch die Einrichtung eines RMS vermindern Sie die Haftungsinanspruchnahme der Geschäftsleitung.
- Durch die Einrichtung eines RMS sind Sie in der Lage, die Ihnen obliegenden Berichtspflichten zu erfüllen.
- Mehr Sicherheit durch Risikotransparenz
- Frühzeitiges Erkennen und Abwenden von kritischen Unternehmensentwicklungen
- Aktive Zukunftssicherung durch Entwicklung und Umsetzung einer Risikostrategie
- Senkung der Risikokosten
- Verbesserung der Wettbewerbssituation
- Steigerung des Unternehmenswertes
- Verbesserung der Ausgangssituation im Bankgespräch/beim Kapitalgeber
- Ein RMS ist ein hochwirksames betriebswirtschaftliches Lenkungsinstrument der Geschäftsleitung